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Zusatzinformationen

VHS-Verband M-V

 

Weiterbildungs-beratung M-V

  

Service für Ganztagsschulen in M-V


www.mv.ganztaegig-lernen.de

 

Bildungsfreistellung

Beschäftigte, die ihren Arbeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, können fünf Tage im Kalenderjahr zum Zwecke der Weiterbildung freigestellt werden. Die Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bildungsfreistellung sind das am 16. Mai 2001 in Kraft getretene Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) und die am 18. Mai 2001 in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BfGDVO M-V).

Entgeltfortzahlung

Das Arbeitsentgelt wird während der Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung fortgezahlt (Einschränkungen siehe unten). Die Kosten für die Veranstaltung, gegebenenfalls für Unterkunft und Verpflegung, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

Weiterbildungsveranstaltungen

Sie haben die Möglichkeit, Bildungsfreistellung für Veranstaltungen der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren, in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass es sich hierbei um eine Veranstaltung handelt, die nach dem Bildungsfreistellungsgesetz vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern anerkannt wurde.

Einschränkungen

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt jährlich einen bestimmten Betrag zur Verfügung, den Arbeitgeber auf Antrag für die Fortzahlung der Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten für den Zeitraum der Bildungsfreistellung erhalten. Sollten diese bereitgestellten Mittel verausgabt sein oder nicht mehr im beantragten Maße zur Verfügung stehen, erlischt der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung.

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Bildungsfreistellung ablehnen, wenn der Bildungsfreistellung wichtige betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen. Eine nachträgliche Ablehnung kommt in Betracht, wenn nicht vorhersehbare dienstliche oder betriebliche Gründe wie Krankheit anderer Betriebsangehöriger eingetreten sind. In einem solchen Fall hat der Arbeitgeber die durch die Ablehnung entstandenen Kosten des Beschäftigten zu tragen.

Die Bildungsfreistellung für Lehrkräfte in Schulen und das wissenschaftliche Personal an Hochschulen ist auf die unterrichts- bzw. vorlesungsfreie Zeit beschränkt.

Schritte zur Bildungsfreistellung

  1. Auswahl einer anerkannten Bildungsveranstaltung
  2. Anmeldung bei der Bildungseinrichtung
  3. Erstattungsvoranfrage
    an das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGUS)
      spätestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsfreistellung
      Formular
  4. Bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales
  5. Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung
  6. Übergabe der Teilnahmebestätigung an den Arbeitgeber
  7. Antrag auf Erstattung durch Arbeitgeber

Ansprechpartnerinnen:

Zwecks Bearbeitung Ihrer Erstattungsvoranfragen und Erstattungen
wenden Sie sich bitte an das

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Abt. 2, Dezernat 201: Zuwendungen ESF/Zuwendungen Soziales
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin

Juana Wieseke (zuständig für Erstattungsvoranfragen und Erstattungen)
Tel.: 0385 3991-527
Fax: 0385 3391-540
E-Mail: juana.wieseke@lagus.mv-regierung.de

Frau Christel Barra (zuständig für Erstattungsvoranfragen)
Tel.: 0385 3991-542
Fax: 0385 3391-540
E-Mail: christel.barra@lagus.mv-regierung.de

Frau Elke Hellmann (zuständig für Erstattungsvoranfragen)
Tel.: 0385 3991-512
Fax: 0385 3391-540
E-Mail: elke.hellmann@lagus.mv-regierung.de


Zwecks Bearbeitung Ihrer Anträge für die Anerkennung der Bildungsveranstaltungen wenden Sie sich bitte an das

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock 

Frau Ellen Ellendt (zuständig für die Bildungsträger)
Tel.: 0381 331-59084
Fax: 0381 331-59046
E-Mail: ellen.ellendt@lagus.mv-regierung.de

  

Formulare zum Download:

1. Erstattungsvoranfrage

2. Anlage Gehalt zur Erstattungsvoranfrage

3. Anlage Lohn zur Erstattungsvoranfrage

4. Antrag auf Erstattung

Zum digitalen Antragsverfahren für die Anerkennung von Veranstaltungen nach dem BfG M-V gelangen Sie hier.

Ergänzende Informationen zur Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch auf den Seiten des LAGuS und der Weiterbildungsdatenbank.

Relevante Weiterbildungsangebote können Sie in der Angebotsdatenbank recherchieren. Die Datenbank wird ständig aktualisiert.