Wichtige Hinweise:
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf ihre
Schwerbehinderteneigenschaft hinzuweisen. bei der Anmeldung über den Bildungsserver haben Sie unter
"zusätzliche Angaben" die Möglichkeit, auf ihre Schwerbehinderteneigenschaft hinzuweisen.
Anmeldefrist grundsätzlich vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Um die Beteiligung der Mitwirkungsgremien sicher zu stellen ist eine Anmeldefrist
notwendig. Wenn die Anmeldefrist nicht bereits in der Ausschreibung vermerkt ist, gilt generell
eine Anmeldefrist von 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Übernachtungswunsch
Mit der Anmeldung zu mehrtägigen Veranstaltungen ist der Übernachtungswunsch
(Einzel-/Doppelzimmer) anzugeben. Die Unterbringung in Einzel-oder Doppelzimmern erfolgt je nach
Verfügbarkeit. Der Einzelzimmerzuschlag ist von jedem selbst zu bezahlen. Erfolgt keine Angabe,
wird die Übernachtung nicht gestellt.
Seit dem 18.02.2010 liegt eine Entscheidung des IQ MV vor, wie in der Lehrerfortbildung für
Berufliche Schulen des Landes in Bezug auf Anmeldung und Abrechnung rückwirkend vom 01.01.2010 zu
verfahren ist.
Die Grundlage ist die Rahmenvereinbarung zwischen dem Lehrerhauptpersonalrat und dem
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern über die Anwendung des
Landesreisekostenrechts bei Anmeldung und Abrechnung von Lehrerfortbildungsveranstaltungen.
Folgende Unterlagen müssen vor Beginn der Lehrerfortbildung rechtzeitig und elektronisch an das IQ
MV nach Schwerin zu Händen Frau Wegner (d.wegner@iq.bm.mv-regierung.de) geschickt
werden:
Anmeldung:
Bei Fortbildungsangeboten, die über Lehrerinnen und Lehrer, Arbeitskreise, Berufliche
Schulen oder über das IQ MV organisiert werden, füllt der Initiator das
Anmeldeformular aus
und legt das Fortbildungsangebot des Veranstalters bei.
Die interessierten Kolleginnen und Kollegen melden sich, genehmigt von der Schulleitung,
entweder über den Initiator oder direkt beim IQ MV in Schwerin bei Frau Wegner, für diese
Fortbildung, an. Nach der Zustimmung durch das IQ MV findet die Veranstaltung statt.
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt nach dem Landesreisekostenrecht MV. Dazu füllt der Teilnehmer die
Dienstreiseabrechnung aus, legt das Original des genehmigten Dienstreiseantrages, die Fahrkarte
sowie alle Originalbelege der entstandenen Kosten, die bei der Anmeldung angezeigt wurden, bei. Bei
Fahrten mit dem Privat-PKW kann die kürzeste Entfernung auf der Straße, lt. Routenplaner, zwischen
Wohnort und Fortbildungsort geltend gemacht werden.
Bei mehrtägigen Großveranstaltungen, die von Betrieben, Institutionen und anderen
Veranstaltern ausgerichtet bzw. gefördert werden, wird nach Rücksprache mit dem IQ MV gesondert
verfahren. Die bereits seit Herbst 2009 eingegangenen Fortbildungsangebote werden ab 18.02.2010
bearbeitet.
Zusätzlich dazu finden Sie auch Angebote in der Datenbank Fortbildung. Dabei gelten sinngemäß die oben angeführten Hinweise und Voraussetzungen.