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Zusatzinformationen

Dr. Birgit Mett

Tel: 0385 - 5887510 
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Angela Krenz

Tel: 0385 - 5887511
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Service für Ganztagsschulen in M-V


www.mv.ganztaegig-lernen.de

 

Aufgaben im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Förderung von Kindern in Krippen, Kindergärten, Horten und Kindertagesstätten sowie Tagespflegepersonen

Quelle: KitagGmbH Schwerin

Bereits lange vor dem Eintritt in die Schule beginnt das „Lebenslange Lernen“. Somit muss die bildungsspezifische Weichenstellung und die früh einsetzende Förderung der Kinder stärker in den Fokus gerückt werden. Im Interesse der Kinder und zur Sicherung von Chancengerechtigkeit bildet diese Festlegung die Basis für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen an der Kindertagesförderung Beteiligten. Ziel ist dabei, dass das Kind Kompetenzen erwirbt, die es befähigen, die neue Anforderungen und Aufgaben im Leben erfolgreich zu bewältigen.

Für folgende Aufgaben ist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig:

Das Bildungsministerium sichert damit, dass die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern den veränderten Anforderungen sowie neuesten Erkenntnissen einschlägiger Forschungen Rechnung trägt. Anliegen ist die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung, um den verhängnisvollen Zusammenhang zwischen sozialer Benachteiligung und unzureichenden Bildungschancen entgegenzuwirken (siehe auch Qualifizierungsinitiative des Bundes ).

 


Das Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg -Vorpommern ist im Bereich der Kindertagesförderung für folgende Aufgaben zuständig:

  • das Gesetzgebungsverfahren,
  • die Aufsicht über das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)/ Landesjugendamt,
  • Fragen der Finanzierung von Plätzen( Fragen zu rechtlichen Regelungen bezüglich der Elternbeiträge, Beitragsbefreiung, kommunale Kostenanteile),
  • andere Bereiche der Kindertagesförderung wie z.B. Platzansprüche auch für behinderte und Kinder mit Migrationshintergrund, formelle Regelungen zur Tagespflege, Einhaltung von gesetzlich vorgegebenen Standards, Fragen der Einschulungsuntersuchungen, Fragen des Gesundheitsschutzes.
 


 



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