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In Horten werden Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende des Besuchs der Grundschule
gefördert. Eine darüber hinausgehende Hortförderung erfolgt längstens bis zum Ende der
Jahrgangsstufe 6 in den Fällen, in denen eine dem Kindeswohl entsprechende Bildung, Erziehung und
Betreuung wegen der individuellen Entwicklung des Kindes oder seiner familiären Situation nicht
gewährleistet ist und in den Fällen, in denen das Kind nicht in der Lage ist, seinen
außerschulischen Alltag selbstständig zu bewältigen.
Die Förderung im Hort ist ein Angebot der Kindertagesförderung und gewährleistet gemäß § 5 KiföG M-V und § 39 Abs. 1 SchulG M-V eine verlässliche bedarfsgerechte Betreuung für Schüler dieser Altersgruppe außerhalb der Unterríchtszeiten. Die individuelle Förderung von Kindern in Horten ist ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation mit der Schule. Die Förderung unterstützt die Kinder bei der Bewältigung der Anforderungen des Schulalltags. Darin eingeschlossen ist die Befähigung der Kinder zur zunehmend selbstständigen und aktiven Gestaltung ihrer Freizeit.
Innerhalb einer offenen Lernatmosphäre werden im Hort Neugier und Forscherdrang der Kinder herausgefordert. Sport und Bewegung als auch Ruhephasen stellen den zentralen Ausgleich zum Schulalltag dar. Die Auseinandersetzung mit Literatur, darstellender und gestaltender Kunst, Musik und Architektur sind den Kindern, in anderer Form als in der Schule, als weitere aktive Form der Erholung zu ermöglichen. Es werden Angebote innerhalb der Einrichtung gestaltet und außerhalb der Einrichtung genutzt. Die Freizeitaktivitäten haben einen lebenspraktischen Bezug. Es gilt, die Abgrenzungen zwischen den einzelnen Lernorten (z. B. Schule und Hort) zu überwinden und in Kooperation, besonders mit den Eltern, zu leben. Nach dem KiföG M-V sollen Hort und Schule nach dem Vorbild eines Ganztagsschulangebotes kooperieren.
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