Tel: 0385 - 5887510
E-Mail
Tel: 0385 - 5887511
E-Mail
Nach § 18 Absatz 6 Satz 3 des Kindertagesförderungsgesetzes stehen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur jährlich 300.000,00 € zur Förderung von Modellprojekten zur Verfügung.
Zur Vereinheitlichung der Förderpraxis wurde zum 01.01.2011 die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Modellprojekte nach § 18 Absatz 6 Satz 3 des Kindertagesförderungsgesetzes (FördRLKiföG M-V)“ in Kraft gesetzt.
Demnach können Projekte gefördert werden, die zum Gegenstand haben:
- die wissenschaftliche Weiterentwicklung und Evaluation der „Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg- Vorpommern“,
- die Initiierung und Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen einschließlich der Zertifizierung von Qualitätsstandards,
- die Entwicklung von Maßnahmen und Konzepten, die geeignet sind, Benachteiligungen von Kindern entgegenzuwirken und deren Erprobung,
- bundesweite Initiativen im Bereich der Kindertagesförderung,
- die Verbesserung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule und
- die Kooperation von Hort und Grundschule.
Modellprojektgelder werden auf Antrag vergeben.
Ein Modellprojekt kann nur gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass es für andere Institutionen nachnutzbar ist.
Im Jahr 2011 stehen keine Restmittel für die Modellprojektförderung zur Verfügung.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)