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Mit dem
Koalitionsvertrag von SPD und CDU
für die 5. Legislaturperiode (Ziffern 145 bis 153), haben sich die Koalitionspartner
darauf verständigt, dass bereits lange vor dem Eintritt in die Schule das „Lebenslange
Lernen“ beginnt. Somit musste die bildungsspezifische Weichenstellung und die früh
einsetzende Förderung der Kinder stärker in den Fokus gerückt werden. Im Interesse der Kinder und
zur Sicherung von Chancengerechtigkeit bildet diese Festlegung die Basis für eine breite
gesellschaftliche Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen an der
Kindertagesförderung Beteiligten. Ziel ist dabei, dass das Kind Kompetenzen erwirbt, die es
befähigen, die neue Anforderungen und Aufgaben im Leben erfolgreich zu bewältigen.
Für folgende Aufgaben ist seit Anfang des Jahres 2007 das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur zuständig:
Das Bildungsministerium sichert damit, dass die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern den veränderten Anforderungen sowie neuesten Erkenntnissen einschlägiger Forschungen Rechnung trägt. Anliegen ist die Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung, um den verhängnisvollen Zusammenhang zwischen sozialer Benachteiligung und unzureichenden Bildungschancen entgegenzuwirken (siehe auch Qualifizierungsinitiative des Bundes ).
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg -Vorpommern ist im Bereich der Kindertagesförderung für folgende Aufgaben zuständig: