Schulwechsel nach Mecklenburg-Vorpommern

Ihnen steht ein Schulwechsel in unser Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bevor? Auf dieser Seite finden Sie rund um das Thema Schule in MV viele nützliche Informationen, die Ihnen das Ankommen erleichtern sollen.

Das Schulsystem in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit fast 500 öffentliche allgemein bildende Schulen,  über 70 allgemein bildende Schulen in freier Trägerschaft sowie rund 30 berufliche Schulen in öffentlicher Trägerschaft.

Die schulische Bildung beginnt in Mecklenburg-Vorpommern in der Vorschule der Kindertageseinrichtungen, das erleichtert den Übergang in die Grundschule von der Klasse 1 bis 4.  

Nach der Grundschule schließt sich die schulartunabhängige Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 an. In dieser Zeit können sich die Schülerinnen und Schüler an den Regional- und Gesamtschulen sowie an Sport- und Musikgymnasien im Rahmen des längeren gemeinsamen Lernens auf ihren späteren Bildungsgang orientieren. Zum Ende dieser Orientierungsstufe wird auf der Grundlage einer Empfehlung über die weitere Schullaufbahn im zweigliedrigen Schulsystem entschieden.

Die berufsvorbereitende Regionale Schule führt zum Schulabschluss Mittlere Reife. Das auf ein Studium orientierende Gymnasium endet mit dem Abitur.
Die Gesamtschulen (es gibt die Kooperative und die Integrierte Gesamtschule) umfassen die Klassen 5 – 12, wenn eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist. Der Wechsel zwischen den Schularten und Bildungsgängen ist gewährleistet. Jeder Schulabschluss eröffnet den Anschluss an ein weiterführendes Lernen. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen nicht hinreichend gefördert werden können, werden in Förderschulen unterrichtet. Die Beruflichen Schularten umfassen die Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Höhere Berufsfachschule, Fachgymnasium, Fachoberschule und Fachschule.

Das gesamte Verzeichniss einschließlich der Anschriften, Kontaktdaten und Homepages der allgemeinbildenden sowie der beruflichen Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft finden Sie Sie hier.

Das Schulsystem in MV als GrafikSchulrecht in MV

Die Suche nach Schulorten
Beim Statistischen Amt M-V finden Sie das interaktive Verzeichnis der Standorte aller allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in M-V mit sämtlichen Kontaktdaten wie Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail- und Internetadressen.

Hier finden Sie die Schulstandorte in Mecklenburg-Vorpommern und mehr

Kontakt zu den vier Staatlichen Schulämtern in Mecklenburg-Vorpommern, die für die Schulaufsicht in ihren jeweiligen Regionen zuständig sind.

Zum Schulamt GreifswaldZum Schulamt NeubrandenburgZum Schulamt RostockZum Schulamt Schwerin

Kontakt zu den Landkreisen und kreisfreien Städten, die u.a. für die Schulentwicklungsplanung ihrer Schulen, für die Schülerbeförderung, die Schulgebäude und den Schulbetrieb zuständig sind.

Landkreis Ludwigslust-ParchimLandkreis NordwestmecklenburgLandkreis Mecklenburgische SeenplatteRostock StadtLandkreis RostockSchwerin StadtLandkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Vorpommern-Rügen

Prüfungen und Abschlüsse :
In Mecklenburg-Vorpommern werden die Prüfungsaufgaben zentral erarbeitet und vorgegeben.

  • Abschlüsse an der Regionalen Schule bzw. Gesamtschule:
    Nach der Jahrgangsstufe 9 kann die Berufsreife abgelegt werden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 unterziehen sich alle Schülerinnen und Schüler einer zentralen Abschlussprüfung zur Mittleren Reife.
  • Abschluss am Gymnasium:
    Nach der 12. Jahrgangsstufe wird die Hochschulreife abgelegt, die Abiturprüfung erfolgt am Gymnasium zum Ende der 12. Jahrgangsstufe, am Fachgymnasium zum Ende der 13. Jahrgangsstufe.
Alles rund um das Thema Prüfungen

Allgemeine Fragen zu einem bevorstehenden Schulwechsel

  • Ab wann beginnt in M-V die Schulpflicht?
    Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden. Kinder, die später geboren wurden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Sie können aber auch beantragen, die Einschulung zurückzustellen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Informationen über Schuleingangsuntersuchungen und Anmeldungen erhalten Sie bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
  • Welches ist die örtlich zuständige Schule?
    Örtlich zuständig ist die Schule in staatlicher Trägerschaft, in deren Einzugsbereich die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat. Der inzugsbereich einer Schule ist grundsätzlich das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise und die kreisfreien Städte legen die Einzugsbereiche fest.
  • Schulwahlfreiheit - für wen gilt sie? 
    Nach der Grundschulzeit besteht mit dem Übergang in die weiterführende Schule die Möglichkeit, eine andere als die örtlich zuständige öffentliche Schule zu wählen , soweit es die Kapazitäten an der Wunschschule  zulassen. Ziehen die Erziehungsberechtigten eine Beschulung in einer Privatschule vor, so haben sie dort auch schon ab der Grundschule die freie Wahl.
  • Wo muss man sich anmelden? 
    Wenn Sie noch nicht wissen, welches Ihre örtlich zuständige Schule ist,  wenden Sie sich an die Landkreise oder an das jeweilige Schulamt.  Wenn Sie bereits wissen, welche Schule Ihr Kind besuchen soll, wenden Sie sich direkt an diese Schule. Das gilt auch, wenn es um eine Privatschule geht.
  • Welche Unterlagen und Angaben werden benötigt?
    1. Übergangsberechtigung zur Gymnasialen Oberstufe, zum Gymnasium, ggf. Bestehen einer Probezeit
    2. Zeugnisse der letzten beiden Schuljahre bzw. der letzten vier Schulhalbjahre
    3. Soweit auf Zeugnissen nicht ersichtlich: Abschlüsse wie mittlerer Schulabschluss oder schulischer Teil der Fachhochschulreife, ...  
    4. Fremdsprachen: Beginn des Fachunterrichts, Fremdsprachenfolge und ggf. -wechsel, ggf. Abschluss (etwa Latinum)
    5. Naturwissenschaftlicher Unterricht: Beginn des Fachunterrichts
    6. Sonstiges: Erfordernisse für spezielle Förderung, Deutsch als Fremdsprache, Beeinträchtigung, die besonderer Maßnahmen bedarf (z.B. körperliche Beeinträchtigung)
    7. Besondere Fähigkeiten, Interessen und Neigungen wie Leistungssport, künstlerische Aktivität oder Ehrenamt...
  • Wie ist der Schülerverkehr geregelt, wer sind dafür die Ansprechpartner? 
    Die Landkreise sind als Träger für die Schülerbeförderung zuständig und kümmern sich darum.Grundsätzlich haben die Landkreise in ihrem Einzugsgebiet für die Schülerinnen und Schüler vom Beginn bis zum Ende der Schulpflicht die Beförderung zur örtlich zuständigen Schule kostenlos durchzuführen.  

Schulwechsel in andere Bundesländer

Hier bieten wir Ihnen gleichzeitig die Kontaktdaten für einen Schulwechel in andere Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Schulwechsel über Ländergrenzen hinweg